Zuzahlung

Wenn Sie Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind Sie verpflichtet, einen geringen Teil Ihrer Krankenhausbehandlung, die so genannte Zuzahlung, selbst zu tragen. Der Betrag ist gesetzlich mit 10,00 € je Kalendertag festgeschrieben (§39 Abs. 4 SGB V). Dies gilt auch für den Aufnahme- und den Entlasstag. Sie bekommen nach ihrer Entlassung eine Rechnung von uns über die zu leistende Zuzahlung. 

Von der Zuzahlungspflicht grundsätzlich befreit sind Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Patienten mit teilstationärer Krankenhausbehandlung.

Da Sie pro Kalenderjahr insgesamt höchstens 28 Kalendertage Zuzahlung leisten müssen, empfehlen wir Ihnen, die Quittung über Ihre Zuzahlung aufzubewahren und bei einer weiteren Krankenhausaufnahme innerhalb des laufenden Jahres dort vorzulegen.