Arbeitsunfähigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie am Aufnahmetag im Stationszimmer.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie am Aufnahmetag im Stationszimmer.
Die Atemgymnastik findet montags bis freitags um 9.00 Uhr im Dachgeschoss des Krankenhauses statt. Bitte achten Sie auf aktuelle Hinweise auf den Stationen.
Unsere Ärzte (und nur diese!) sind verpflichtet, Sie über Untersuchungen, diagnostische Eingriffe, Behandlung etc. aufzuklären und ggf. vor Durchführung der Maßnahmen Ihr Einverständnis einzuholen.
Öffnungszeiten der Aufnahmeabteilung:
Mo. - Fr.: 9.00 - 15.00 Uhr
Telefonnummer: 02972 / 791- 1151
Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Telefonzentrale zuständig (Fon 02972 791-00).
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft GmbH und die Allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung.
In Schmallenberg finden Sie die Hauptgeschäftsstellen der Sparkasse in der Weststraße (Fon: 02972 3040) und der Volksbank Bigge-Lenne e.G. in der Oststraße (Fon: 02972 97000).
Aufgrund der Pandemie können wir derzeit keine Begleitpersonen bei uns im Krankenhaus unterbringen.
Krankenhaustagegeldbescheinigungen (kostenpflichtig) und Fahrgeldbescheinigungen erhalten Sie im Arztsekretariat.
Die Krankenhaustagegeldbescheinigung für allergologische Patienten erhalten Sie im MVZ Allergologie im Kellergeschoss.
Im Haus wird ein ehrenamtlicher Besuchsdienst angeboten.
Die aktuellen Besucherregelungen entnehmen Sie bitte unserer Startseite. Aufgrund der Pandemie sind immer wieder aktuelle Anpassungen der Besucherregelungen notwendig, die dort detailliert aufgeführt sind.
Blumen schaffen eine fröhliche und angenehme Atmosphäre und sind daher eine nette Aufmerksamkeit. Auf das Mitbringen von Topfpflanzen muss jedoch aus hygienischen Gründen verzichtet werden. Für Blumensträuße stehen auf den Stationen Blumenvasen zur Verfügung.
Auf der allergologischen Station ist das Mitbringen von Echtblumen untersagt, da sie allergische Reaktionen bei anderen Patienten auslösen können.
Es ist grundsätzlich verboten, im Zimmer oder auf den Stationen Kerzen anzuzünden oder zu rauchen. Bitte informieren Sie sich über Fluchtwege Ihrer Station anhand der aushängenden Brandschutzpläne. Sollte es tatsächlich zu einem Brandereignis kommen, bewahren Sie Ruhe, benachrichtigen Sie das Pflegepersonal, folgen Sie deren Anweisungen und benutzen Sie nicht die Aufzüge.
Der Briefkasten befindet sich direkt vor dem Haupteingang des Krankenhauses und wird täglich außer sonntags um 9.00 Uhr geleert.
Briefmarken erhalten Sie in der Cafeteria.
Die Patientenbücherei befindet sich im Dachgeschoss.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
10.00 – 11.30 Uhr
15.15 – 16.00 Uhr
Auf den Stationen 1 und 6:
ab 10.00 Uhr
Auf den Stationen 2 und 3:
ab 10.00 Uhr
Eine Bushaltestelle befindet sich direkt unterhalb des Krankenhausgebäudes an der Hauptstraße. Hier fahren Busse in Richtung Schmallenberg und in Richtung Oberkirchen/Winterberg. Die Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte den Abfahrtsplänen.
Die Cafeteria befindet sich im Erdgeschoss gegenüber dem Haupteingang. Besucher und Patienten dürfen die Cafeteria unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln nutzen.
In unserer Cafeteria können Sie Süßigkeiten, Eis, Gebäck und Zeitschriften erwerben. Ein kleines Angebot von Hygieneartikeln steht ebenfalls zur Verfügung.
Die Cafeteria ist täglich von 07.30 - 17.00 Uhr geöffnet.
Informationen zur Chefarztbehandlung erhalten Sie in der Aufnahmeabteilung.
In allen Patientenzimmern steht Ihnen ein Schließfach zur Verfügung. Größere Geldbeträge oder Wertsachen wie Schmuck, Scheckkarten oder Ausweise sollten Sie zu Hause lassen oder Ihren Angehörigen zur Aufbewahrung mitgeben. Für Geld und Wertsachen können wir leider keine Haftung übernehmen.
In der Aufnahmeabteilung besteht die Möglichkeit, Rechnungen und Vorauszahlungen per EC-Cash auszugleichen. Zahlungen per Kreditkarte können nicht durchgeführt werden.
Sobald Ihr gesundheitlicher Zustand es zulässt, wird Sie ihr behandelnder Arzt aus dem Krankenhaus entlassen. Falls Sie für den stationären Aufenthalt zuzahlungspflichtig sind, werden Sie von uns eine Rechnung darüber erhalten.
Sollten Sie für den Heimweg einen Transportschein benötigen, sollten Sie dessen Ausstellung am Vortag ihrer Entlassung mit dem Arzt abklären.
Das Patientenzimmer sollte wenn möglich bis 9.00 Uhr geräumt sein. Wenn Sie zusätzliche Leistungen wie Telefon oder Internet in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie, dies an der Telefonzentrale abzumelden.
Die während des stationären Aufenthaltes zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (z.B. Rollator, Paripep II, …) sind bei der Entlassung zurückzugeben. Bei Bedarf wird Ihnen eine Verordnung für zu Hause ausgestellt.
Als Bestandteil Ihrer Therapie kann eine spezielle Diät notwendig und vom Arzt empfohlen oder verordnet sein. Das Pflegepersonal vermittelt Ihnen dann gerne einen Termin mit unserer Diätassistentin, die Sie über mögliche Diätformen informiert und Ihnen Anregungen für zu Hause geben kann.
Die Essenszeiten werden Ihnen vom Pflegepersonal mitgeteilt.
Fernseher stehen in den Patientenzimmern kostenfrei zur Verfügung. Kopfhörer erhalten Sie ebenfalls kostenlos beim Pflegepersonal im Stationszimmer.
Im Klinikgebäude sind hochsensible Rauchmelder installiert und über eine Brandmeldeanlage direkt mit der Feuerwehr verbunden. Im Notfall folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals. Ein Fluchtwegeplan hängt im Flur aus.
Auf Wunsch vermittelt Ihnen unser Pflegepersonal gerne einen Friseur, der gegen Bezahlung zu Ihnen ins Krankenhaus kommt.
Friseure in Grafschaft:
Salon Angelika Schrewe, Hauptstraße 15, Grafschaft, Fon 02972 2823
Friseur Fachwerk Schmitte, Kirchstraße 8, Grafschaft, Fon 02972 9785350
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrer Entlassung alle Dinge, die Sie in unser Krankenhaus mitgebracht haben, auch wieder mitnehmen. Hinweise zur Unterbringung Ihrer Wertsachen finden Sie unter dem Punkt Depot/Wertsachen. Fundsachen, die in der Cafeteria liegen bleiben, werden nach Schließung der Cafeteria an der Zentrale abgegeben. Fundsachen, die auf der Station liegen gelassen werden, werden gekennzeichnet und einige Zeit aufbewahrt.
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne einen Termin zur medizinischen Fußpflege. Bitte wenden Sie sich an das Pflegepersonal.
Der Getränkeautomat befindet sich im Eingangsbereich in der Nische neben dem Eingang zur Station 1. Dort erhalten Sie gekühlte, alkoholfreie Getränke.
Die Zeiten der Gottesdienste entnehmen Sie bitte dem Aushang am Schwarzen Brett auf den jeweiligen Stationen. Der Gottesdienst wird im Krankenhaus-TV über Programm 16 übertragen.
Die Nutzung des Internets ist ein Service unseres Hauses und steht den Patienten kostenfrei per Drahtlosnetzwerk zur Verfügung. Entsprechende Zugangsdaten erhalten Sie an der Telefonzentrale und im Haus Agatha bei der Hausleitung. Mit Ihren eigenen Endgeräten und den Zugangsdaten können Sie sich im Netz „FKKG-Gast“ einwählen.
Unseren Patienten, Besuchern und Mitarbeitern stehen zwei Parkplätze zur Verfügung. Diese sind entsprechend ausgeschildert.
Kritik nehmen wir sehr ernst. Sie ist für uns ein wichtiges Instrument zur Überprüfung und Anpassung unseres Qualitätsmanagements. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung. Bevor Sie unser Krankenhaus verlassen, möchten wir Sie bitten, uns Ihre Meinung über unsere Einrichtung und die von Ihnen hier gemachten Erfahrungen mitzuteilen. Lassen Sie uns wissen, was Ihnen gefallen hat oder was Ihnen verbesserungswürdig erscheint. Dafür haben wir einen Fragebogen erstellt. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Sie haben auch im Krankenhaus die Möglichkeit, private Post zu erhalten. Diese wird Ihnen direkt vom Pflegepersonal gebracht. Die Zustellung wird erheblich vereinfacht, wenn der Absender Ihre Station und Ihre Zimmernummer auf das Adressfeld schreibt.
Seit dem Jahr 2002 sind wir nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Seit Oktober 2017 sind wir nach der DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Die gesundheitlichen Folgeschäden des Rauchens sind bekannt. Um eine gesundheitliche Gefährdung und Belästigung von Patienten und Mitarbeitern zu vermeiden, besteht im gesamten Krankenhaus ein Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in dem dazu ausgewiesenen Glaspavillon, vom Haupteingang aus gesehen rechts Richtung Früh-Rehabilitation, erlaubt. Bitte verwenden Sie die dort aufgestellten Aschenbecher.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses unterliegen zum Schutz der Privatsphäre unserer Patienten der Schweigepflicht. Kein Mitarbeiter unseres Krankenhauses darf ohne Zustimmung des Patienten Daten oder Informationen an Dritte weitergeben.
Bei telefonischen Anfragen müssen unsere Mitarbeiter mit Auskünften zum Befinden des Patienten sehr zurückhaltend sein. Dies gilt auch den Angehörigen gegenüber. Wir bitten um ihr Verständnis, da dieses Vorgehen zur Wahrung der Patientenrechte geschieht.
Unser Sozialdienst berät und unterstützt Patienten und deren Angehörige in folgenden Bereichen während des Krankenhausaufenthaltes:
Das Pflegepersonal vermittelt Ihnen gerne einen Termin.
Die aktuelle Tageszeitung liegt im Aufenthaltsbereich jeder Station aus.
In allen Patientenzimmern stehen Telefonapparate am Bett zur Verfügung. Die Telefonanmeldung ist jederzeit an der Telefonzentrale möglich. Die Mindesteinzahlungsgebühr beträgt 15,00 €. Die Tagesgebühr beträgt 0,50 €. Die Nutzungsgebühr je Einheit beträgt 0,10 €. Am Tag Ihrer Entlassung wird die eingezahlte Gebühr dann mit den Tagesgebühren und Nutzungsgebühren verrechnet.
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, bieten wir Ihnen ärztliche Wahlleistungen (Chefarztbehandlung) und/oder Wahlleistungen der Unterkunft und Verpflegung (Komfortelemente).
Zeitschriften aller Art finden Sie in der Cafeteria im Krankenhaus zu den bekannten Öffnungszeiten.
Wenn Sie Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind Sie verpflichtet, einen geringen Teil Ihrer Krankenhausbehandlung, die so genannte Zuzahlung, selbst zu tragen. Der Betrag ist gesetzlich mit 10,00 € je Kalendertag festgeschrieben (§39 Abs. 4 SGB V). Dies gilt auch für den Aufnahme- und den Entlasstag. Sie bekommen nach ihrer Entlassung eine Rechnung von uns über die zu leistende Zuzahlung.
Von der Zuzahlungspflicht grundsätzlich befreit sind Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Patienten mit teilstationärer Krankenhausbehandlung.
Da Sie pro Kalenderjahr insgesamt höchstens 28 Kalendertage Zuzahlung leisten müssen, empfehlen wir Ihnen, die Quittung über Ihre Zuzahlung aufzubewahren und bei einer weiteren Krankenhausaufnahme innerhalb des laufenden Jahres dort vorzulegen.