Schweigepflicht

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses unterliegen zum Schutz der Privatsphäre unserer Patienten der Schweigepflicht. Kein Mitarbeiter unseres Krankenhauses darf ohne Zustimmung des Patienten Daten oder Informationen an Dritte weitergeben.

Bei telefonischen Anfragen müssen unsere Mitarbeiter mit Auskünften zum Befinden des Patienten sehr zurückhaltend sein. Dies gilt auch den Angehörigen gegenüber. Wir bitten um ihr Verständnis, da dieses Vorgehen zur Wahrung der Patientenrechte geschieht.