Entlassung

Sobald Ihr gesundheitlicher Zustand es zulässt, wird Sie ihr behandelnder Arzt aus dem Krankenhaus entlassen. Falls Sie für den stationären Aufenthalt zuzahlungspflichtig sind, werden Sie von uns eine Rechnung darüber erhalten. 

Sollten Sie für den Heimweg einen Transportschein benötigen, sollten Sie dessen Ausstellung am Vortag ihrer Entlassung mit dem Arzt abklären.

Das Patientenzimmer sollte wenn möglich bis 9.00 Uhr geräumt sein. Wenn Sie zusätzliche Leistungen wie Telefon oder Internet in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie, dies an der Telefonzentrale abzumelden. 

Die während des stationären Aufenthaltes zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (z.B. Rollator, Paripep II, …) sind bei der Entlassung zurückzugeben. Bei Bedarf wird Ihnen eine Verordnung für zu Hause ausgestellt.